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Erziehungsbeauftragung (Muttizettel)

Informationen für Eltern

Sie als Eltern haben generell eine Aufsichtspflicht zu erfüllen. Doch die Jugendlichen möchten gerne Party ohne die Erwachsenen machen. Hierfür können sie die Erziehungsbeauftragung nutzen. Mit der Erziehungsbeauftragung übertragen Sie Ihre Pflichten an eine andere Person (dieser sollten Sie wirklich vollstens vertrauen), die Ihrer Meinung nach mindestens folgende Kriterien erfüllt:

 

  1. Der Erziehungsbeauftragte ist über 18 Jahre alt und sie kennen ihn persönlich

  2. Der Erziehungsbeauftragte hat das erforderliche Verantwortungsbewusstsein und die erzieherische Fähigkeit, Ihr Kind zu betreuen. Er sollte in der Lage sein ihrem Kind Grenzen aufzuzeigen, insbesonder beim Umgang mit Alkohol und anderen Drogen

  3. Der Erziehungsbeauftragte bringt Ihr Kind von der Veranstaltung sicher wieder nach Hause

Lesen Sie sich die Erziehungsbeauftragung genauestens durch und füllen Sie diese gemeinsam mit Ihrem Sprößling aus. Schreiben Sie am Besten Ihre Rufnummer auf den Vodruck, sodass Sie jederzeit kontaktiert werden können, wenn doch mal etwas passieren sollte.

Informationen für Erziehungsbeauftragte

Der Erziehungsbeauftragte übernimmt für den Zeitraum der Beaufsichtigung des Schützlings die volle Verantwortung für den Minderjährigen. Ihm muss bewusst sein, dass sein Handeln auch negative Folgen haben kann. Auf diese Dinge sollte der Erziehungsbeauftrage achten:

  1. Der Erziehungsbeauftragte ist mind. 18 Jahre alt.

  2. Der Erziehungsbeauftragte kennt die zu beaufsichtigende Person. Ideal ist ein guter Freund oder Verwandter. Falls doch mal etwas passieren sollte, ist es für alle Beteiligten das Beste, wenn der Erziehungsbeauftragter die Details zur Person kennst (Krankenkasse, Anschrift, Telefonnummer Zuhause, …).

  3. Der Erziehungsbeauftrage sollte möglichst nüchtern sein. Wenn er Alkohol trinkt, dann sollte es nur soviel sein, dass er immer Herr der Lage bist.

  4. Der Erziehungsbeauftragte hat die erforderliche Authorität der zu betreuenden Person klare Grenzen – gerade im Umgang mit Alkohol – aufzuzeigen. Er sollte in der Lage seinen seinen Schützling ggf. auch vorzeitig nach Hause zu bringen.

  5. Der Erziehungsbeauftragte ist immer in der Lage seinen Schützling unbeschadet nach Hause zu bringen.

 

Der Erziehungsbeauftragte sollte nur die Verantwortung für 1 Jugendlichen übernehemen. Das Gesetzt gibt hier zwar keine Grenzen, aber wer kann schon bei einer Feier mehrere Personen gleichzeitig betreuen..... Das kann schnell nach hinten losgehen.....

Bedenken Sie, dass Sie als Beaufsichtigender die Verantwortung für ihren Schützling und sein Handeln haben.

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